Fehlbildungen des äußeren Ohres
Fehlbildungen des äußeren Ohres sind nicht zwangsläufig mit einer Gehörlosigkeit verbunden. Ist bei Ihrem Kind eine Ohrmuschelfehlbildung festgestellt worden, hat frühzeitig eine Klärung der Innenohrhörfunktion und ebenfalls rasch eine Versorgung mit Hörgeräten zu erfolgen, z.B. mit Knochenleitungshörgeräten. Ist nur ein Ohr betroffen und das Gegenohr gesund und normal hörend, ist meist keine besondere Eile geboten. Dennoch sollte auch hier die Hörfähigkeit eindeutig geklärt sein.