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Fehlbildungen des äußeren Ohres 

Fehlbildungen des äußeren Ohres sind nicht zwangsläufig mit einer Gehörlosigkeit verbunden. Ist bei Ihrem Kind eine Ohrmuschelfehlbildung festgestellt worden, hat frühzeitig eine Klärung der Innenohrhörfunktion und ebenfalls rasch eine Versorgung mit Hörgeräten zu erfolgen, z.B. mit Knochenleitungshörgeräten. Ist nur ein Ohr betroffen und das Gegenohr gesund und normal hörend, ist meist keine besondere Eile geboten. Dennoch sollte auch hier die Hörfähigkeit eindeutig geklärt sein.

 

Liegen Fehlbildungen in allen Abschnitten des Ohres von der Ohrmuschel, Gehörgang bis zum Mittelohr vor, ist sehr sorgsam eine Konstruktion der Ohrmuschel, ein Aufbau des Gehörgangs oder ein Mittelohr herstellender operativer Eingriff gegenüber nicht-operativen Hörversorgungen mit z.B. Knochenleitungshörgeräten oder im Knochen verankerten Hörgeräten abzuwägen. Ein Ohrmuschelaufbau muss kritisch einer Ohrepithese gegenübergestellt werden, die im Einzelfall bessere ästhetische Ergebnisse liefern kann, als der Aufbau der Ohrmuschel in mehreren Schritten.

Weniger komplexe Fehlbildungen stellen die abstehende Ohrmuschel, fehlende Anlage der Anthelixfalte, ein abstehendes Ohrläppchen u. a. Varianten dar, die beim Kind, aber auch beim Erwachsenen korrigiert werden können. Bei Erwachsenen erfolgt dieser Eingriff in Lokalbetäubung, beim Kind in Allgemeinnarkose. 

Fotos prä- und postoperativ nach Ohrmuschelkorrektur

HNO-Arzt Dr. Tilman Keck

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Dr. Keck ist KFA-Vertragsarzt bzw. Wahlarzt in Graz sowie Wahlarzt ohne KFA-Vertrag in Wien.

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